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Hauptstadtzulage-Aus: Stellungnahme von Ali Bülbül zur Benachteiligung der freien Träger

In Berlin wurde eine weitreichende Entscheidung getroffen, die nicht nur die finanzielle Lage von Mitarbeitenden in Kitas, sondern auch in den Bereichen Kinder-, Jugend-, Bildungs-, Kultur- und Sozialarbeit betrifft. Trotz vorheriger Zusagen wird die sogenannte Hauptstadtzulage, die eine finanzielle Aufbesserung von 150 Euro im Monat für die Fachkräfte vorsah, nicht für die Beschäftigten der von freien Trägerorganisationen geführten Einrichtungen eingeführt.

Ursprüngliche Vereinbarung gebrochen

Ali Bülbül, in Doppelfunktion als geschäftsführender Gesellschafter der eventus Bildung gGmbH und Landesvorstand des Deutschen Kitaverbandes (DKV) in Berlin, kritisierte die Entscheidung des Senats scharf. Er verwies darauf, dass das Ausbleiben der Zulage einen direkten Verstoß gegen die Rahmenvereinbarung über die Tagessätze (RV-Tag) bedeutet, welche die Anpassung der Kosten für Personal und Sachausgaben festlegt. Bülbül unterstrich, dass die Entscheidung nicht nur eine Missachtung dieser Vereinbarung darstellt, sondern auch für Verwirrung und widersprüchliche Signale seitens der Verwaltung an die freien Träger sorgt.

Die Entscheidung des Senats, die Hauptstadtzulage nicht auszuzahlen, steht im klaren Widerspruch zu den Bestimmungen der RV-Tag und ignoriert die Notwendigkeit, die Tarifergebnisse des Landes Berlin auf die Personalkosten der Kita-Fachkräfte anzuwenden. Dies betrifft mehrere Zehntausend Beschäftigte, die in vom Land beauftragten und finanzierten Einrichtungen in den Sektoren Jugendhilfe, Kultur, Gesundheitsförderung, Bildung oder Sozialarbeit tätig sind.

Wettbewerbsnachteil für freie Träger

Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind gravierend, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Tatsache, dass Fachkräfte in kommunalen Eigenbetrieben bei gleicher Arbeit nun mehr verdienen als ihre Kolleginnen und Kollegen bei freien Trägern, führt zu einer dauerhaften Ungleichbehandlung und einem klaren Wettbewerbsnachteil. Dies könnte langfristig die Attraktivität der freien Träger als Arbeitgeber schmälern und deren Fähigkeit beeinträchtigen, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.

Diese Entwicklungen unterstreichen die dringende Notwendigkeit einer klaren und konsistenten Kommunikation zwischen den Senatsverwaltungen und den freien Trägern sowie der Einhaltung von Vereinbarungen, die eine gerechte Behandlung aller Beteiligten gewährleisten. Wie der Senat auf die Forderungen des Deutschen Kitaverbandes reagieren wird, bleibt abzuwarten.